Art, Umfang und Frist der Prüfung legt der Arbeitgeber selbst fest (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Die App schlägt keine Frist vor.
Jede Prüfung wird als eigener Nachweis gespeichert. Ändern geht danach nicht – nur stornieren (Administrator) und neu eintragen.